Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab – und betrifft nicht nur Neubauten. Im Bestand sind einige Pflichten weggefallen, andere gelten unverändert weiter. Ein Überblick über die Punkte, die uns in Heidelberg und der Kurpfalz am häufigsten begegnen.
1. Heizung: Austauschpflicht und 65-Prozent-Regel entfallen
Die bisherige Pflicht, Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren auszutauschen, gibt es nicht mehr. Funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Auch die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungen entfällt. Neu ist stattdessen die sogenannte Bio-Treppe: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sie ab 2029 mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biogas, Bioöl oder Wasserstoff betreiben – beginnend mit 10 Prozent. Das sollte man bei der Wahl der Heizung und beim Heizkosten-Vergleich unbedingt mitdenken.
2. Dämmung der obersten Geschossdecke
Ungedämmte oberste Geschossdecken über beheizten Räumen müssen einen Mindestwärmeschutz erreichen. Wer einen ausgebauten, beheizten Dachboden hat, ist davon nicht betroffen – dort greift stattdessen die Frage, ob sich eine Dachdämmung energetisch und wirtschaftlich lohnt. Diese Pflicht gilt auch unter dem GModG weiter. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer bereits seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt.
3. Dämmung von Leitungen und Armaturen
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen – typischerweise im Keller – müssen gedämmt sein. Das ist die günstigste Maßnahme überhaupt und wird trotzdem regelmäßig übersehen. Auch diese Vorgabe bleibt mit dem GModG bestehen.
4. Energieausweis beim Verkauf
Spätestens bei der Besichtigung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen. Fehlt er, drohen Bußgelder – und in der Praxis vor allem unangenehme Rückfragen von Käuferseite. Mit dem GModG wird der Energieausweis ab 2027 zudem digitalisiert und um neue Angaben ergänzt.
Unser Rat
Prüfen Sie diese Punkte am besten, bevor ein Anlass entsteht – etwa vor einem Verkauf oder bevor die alte Heizung ausfällt. Wer erst im Notfall über eine neue Heizung entscheidet, hat weder Zeit für einen Förderantrag noch Verhandlungsspielraum beim Angebot. Eine Energieberatung klärt das in einem Ortstermin mit ab.
Bereit für den ersten Schritt?
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