Der aussagekräftige Ausweis: Er wird aus Gebäudehülle und Anlagentechnik berechnet – unabhängig davon, wie sparsam im Haus geheizt wird.
- Erfassung von Bauteilen, Flächen, Fenstern und Heizung
- Pflicht für kleinere Wohngebäude mit Baujahr vor 1978, sofern sie nicht entsprechend nachgerüstet wurden
- Enthält Modernisierungsempfehlungen und dient als Grundlage für den iSFP
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Erstellung des Energieausweises verwendet. Pflicht sind nur Kontakt und Anschrift – alle weiteren Angaben helfen uns, Ihren Ausweis schneller und genauer zu erstellen.
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Gut zu wissen
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller erhalten Sie den Ausweis. Fehlende Angaben klären wir bei Bedarf telefonisch oder vor Ort.
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